Wenn das Leben im Beruf hart zuschlägt, sollten sie gut abgesichert sein.
Eine BU schützt vor den finanziellen Folgen durch Verlust der eigenen Arbeitskraft.
Die Arbeitskraft eines jeden Menschen ist sein Kapital und sichert dessen Lebensunterhalt. In jungen Jahren ist es für die Meisten selbstverständlich, zu arbeiten. Dies kann sich jedoch schnell ändern. Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung kann Sie schneller aus dem Berufsleben reißen, als Sie sich vermutlich aktuell vorstellen können.
Was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt als Personenversicherung zum Zweig der Invaliditätsabsicherungen.
- Sie kann eigenständig oder als
- Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Generell handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Versicherung. Der Terminus „Berufsunfähigkeit“ existiert zwar auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch greift dieser nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1962 geboren worden sind. Ist dies der Fall, springt die gesetzliche Versicherung auch nur in speziell definierten Fällen mit äußerst niedrigen Zahlungen ein.
Für später Geborene greift der Terminus der „Erwerbsunfähigkeit“, der mit einem sehr begrenzten Schutz des Versicherten einher geht.
Der Versicherungsschutz richtet sich hierbei nach dem sogenannten „Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt“, also der Arbeitskraft, die ein Arbeitnehmer noch leisten kann.
Die gesetzlich Versicherten werden im schlimmsten Fall in einfachste Hilfstätigkeiten vermittelt, völlig unabhängig von ihrer Qualifikation oder ihrem bisherigen Gehalt.
Sie bekommen in diesen Fällen eine „Grundsicherung“, die sich finanziell auf Hartz IV-Niveau befindet. Im Falle einer fehlenden Vermittelbarkeit bleibt dem Erwerbsunfähigen lediglich das Arbeitslosengeld II.
Es wird deutlich, dass eine zusätzliche Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus ratsam ist.
Welche Leistungen übernimmt eine BU-Versicherung?
Die Leistungen ergeben sich aus einer (Teil-)Abdeckung des Bedarfs, der daraus entsteht, dass der Versicherte nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen kann. Den Kern der Berufsunfähigkeitsversicherung bildet eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist als Leistung in der BU-Versicherung garantiert und wird ausgezahlt, sobald die Berufsunfähigkeit des Versicherten ärztlich bestätigt ist.
Wann bzw. in welchen Fällen springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein?
Die BU-Versicherung springt ein, sobald beim Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese muss ärztlich attestiert sein und vom jeweiligen Versicherungsträger geprüft werden.
Wer ist „berufsunfähig“?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten. Dabei bezieht sie sich auf dessen zuletzt ausgeübten Beruf oder auf die Tätigkeit, die er mittlerweile tatsächlich ausübt. Das versicherte Risiko ist der Wegfall (oder teilweise Wegfall) der Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen und zu mindestens 50 Prozent. Dabei berufen sich die meisten Versicherungen auf folgende Definition der Berufsunfähigkeit:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung, oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls beschaffen war, auszuüben.“
Wer sollte eine BU-Versicherung abschließen?
Jede Person, die einem Beruf nachgeht, sollte sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen. Wenn Sie von ihrer Arbeitskraft leben müssen, ist es ratsam, sich durch diesen Schutz finanziell abzusichern, um weder einem individuellen noch einem gesellschaftlichen Fall durch das Ausbleiben des Gehalts ausgesetzt zu sein.
Wie hoch sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die monatlichen Beiträge für eine BU-Versicherung richten sich je nach Alter, Gesundheitszustand und Berufsgruppe des zu Versichernden und sind aus diesem Grund äußerst unterschiedlich. Die Versicherer teilen Berufstätige in verschiedene Gruppen ein, um anschließend das Risiko für eine BU auszuwerten. In einigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass potentielle Versicherungsnehmer aufgrund von Vorerkrankungen oder bestimmten Berufen abgelehnt werden.
Die folgende Tabelle zeigt die vier Risiko-Gruppen, an denen sich auch die Monatsbeiträge orientieren:
Berufsgruppe | Risiko | Beispiele |
---|---|---|
1 | Gut | Ärzte, Apotheker, Mathematiker, Steuerberater, Architekten |
2 | Normal | Groß- und Einzelhandelskaufleute, Bankfachangestellte, Techniker, Verkäufer |
3 | Erhöht | Kranken- und Altenpfleger, Gastwirte, Kranführer |
4 | Hoch | Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Maurer, Maschinenschlosser |
Welche Angaben müssen bei Abschluss einer BU-Versicherung gemacht werden?
Bei Abschluss einer BUV gilt absolute Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers. Dem Gesundheitszustand der Versicherten wird im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Eventuelle Vorerkrankungen sowie der Lebensstil des potentiellen Versicherungsnehmers wirken sich nachhaltig auf die Risiken der Versicherer aus. Kommt es zu unachtsamen oder gar falschen Angaben, kann sich dies auf die im Falle einer Berufsunfähigkeit nötigen Rente auswirken.
Aus diesem Grund ist es ratsam, den Fragebogen der Versicherungen äußerst gewissenhaft und in jedem Falle absolut wahrheitsgemäß zu beantworten.