Beamte, Selbstständige und andere nicht obligatorisch gesetzlich Versicherte können sich in der Privaten Krankenversicherung versichern lassen. Ebenso versichern die Privatkassen Personen, die aufgrund ihrer Verdiensthöhe aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kassen ausscheiden.

Sie bieten dabei Krankenvollversicherungen mit unterschiedlichen Leistungsspektren an, die die Leistungen der gesetzlichen Kassen in diversen Punkten übersteigen.

Auch für gesetzlich Versicherte bieten die Privatkassen private Krankenzusatzversicherungen an, mit Hilfe derer sie ihren Versicherungsschutz aufstocken können. Die Versicherungsprämien für private Krankenversicherungen richten sich nach dem Risiko des Versicherungsnehmers und dessen Alter.

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Wie hoch sind die Beiträge für eine Privatversicherung?

Für gesetzlich Versicherte lassen sich die monatlichen Beiträge ganz genau berechnen:

  • derzeit muss jeder Versicherungsnehmer – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand – 15,5 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens an seine Krankenkasse zahlen.
  • Hinzu kommen nur eventuelle Zusatzbeiträge.
  • Dabei hat er Anspruch auf den weitestgehend einheitlichen Rundum-Schutz des gesetzlichen Systems. Was der gesetzlich Versicherte von seiner Versicherung erwarten kann, wird in einem strikten und nicht zu umgehenden Leistungskatalog definiert.

Das Credo lautet, die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen dabei „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten (§12 Absatz 1 SGB V).

Für Privatversicherte hingegen lassen sich die Beiträge nicht so pauschal berechnen. Der Grund liegt in der Konzeption der Versicherung. Privatversicherte haben es zum größten Teil selbst in der Hand, ob sie vergleichsweise hohe oder niedrige Prämien zahlen.

Sie können – anders als gesetzlich Versicherte – selbst bestimmen, welche Leistungen sie versichern wollen.

Dabei hat nicht nur die Wahl des Tarifs Einfluss auf die Versicherungskosten. Individuelle Faktoren wie Eintrittsalter des Klienten, dessen Geschlecht und sein Gesundheitszustand wirken sich auf die Beitragshöhe aus. Das bedeutet vereinfacht: Senioren zahlen für ein und den selben Tarif mehr als junge Klienten, Kranke mehr als Gesunde, Frauen mehr als Männer.

Welche Vorteile bietet die PKV?

Eine Private Krankenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer eine ganze Reihe von Vorteilen.

  1. So hat dieser, je nach Tarif, beispielsweise Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer während eines Krankenhausaufenthaltes,
  2. ebenso wie auf eine Behandlung durch den Chefarzt.
  3. In puncto Zahnersatz können sich Privatversicherte ebenfalls auf ihre Kassen verlassen: Sie übernehmen deutlich mehr Kosten, als die Gesetzlichen. Der Versicherungsschutz der PK lässt sich individuell auf den zu Versichernden abstimmen und erfolgt nicht nach einem „Standard-Maß“.
  4. Freie Arztwahl im Falle von Krankheit, Verletzung oder anderen Problematiken ist ebenfalls garantiert.
  5. Ebenso ist bemerkenswert, dass Privatversicherte deutlich schneller an Facharzt-Termine kommen, als gesetzlich Versicherte, denn diese müssen oft mehrere Monate warten.
  6. Auch beim Arztbesuch selbst können Privatversicherte profitieren: Sie warten oft nur wenige Minuten oder überhaupt nicht, ehe sie ins Sprechzimmer gebeten werden.

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Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

  • Arbeitnehmer und Angestellte können sich privat versichern, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze erreichen (man spricht von der „Versicherungspflichtgrenze“). Nur, wenn Sie diese Grenze überschreiten, ist es möglich, in die Privatkasse einzutreten. Diese Grenze beträgt etwa 50.000 Euro Jahresgehalt und wird jedes Jahr im Januar angepasst. Entscheidend für die Berechnung ist dabei das Jahreseinkommen, das im Arbeitsvertrag garantiert wird, wobei auch Sonderzahlen wie beispielsweise Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Boni oder Gratifikationen hingegen sind für die Einkommensgrenze irrelevant.
  • Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln bzw. müssen sich in den meisten Fällen sogar privat versichern, wenn sie keine feste, sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle als ihre Hauptbeschäftigung vorweisen können. Die Privatkassen haben spezielle Tarife, die auf Freiberufler zugeschnitten sind.
  • Beihilfeberechtigte Beamte können sich privat versichern, ohne dass Einschränkungen beachtet werden müssen. Die meisten Kassen haben spezielle Tarife für Beamte. Für beihilfeberechtigte Beamte ist die Privatversicherung tatsächlich eine hervorragende Alternative zur Gesetzlichen, da diese nicht über die speziellen Ergänzungsversicherungen für besagte Berufsgruppe verfügen.
  • Beamte auf Probe sind generell zu 50 Prozent beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass der Dienstherr die Hälfte der Krankheitskosten des Beamten auf Probe übernimmt. Der übrige Teil kann über spezielle Beamtenanwärter-Tarife der PKV abgesichert werden, die sich vor allem durch ihre guten Preise auszeichnen. Lediglich für Rechtsreferendare gilt die Versicherungspflicht in der GKV.
  • Studierende sind ab ihrem 25. Lebensjahr nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert und müssen sich selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Jeder Student kann zu einer Privatkasse wechseln. Spätestens an dem 30. Lebensjahr oder mit Vollendung des 14. Fachsemesters ist dies besonders ratsam, denn dann muss sich jeder Studierende in der GKV freiwillig selbst versichern und einen Beitrag zwischen 152 und 161 Euro pro Monat berappen.

Wie funktioniert der Wechsel zurück in die GKV?

Möchte ein Klient von der Privatkasse zurück in die GKV wechseln, gelten strikte Regeln.

  • Arbeitnehmer müssen ein ganzes Jahr lang weniger verdienen, als die Versicherungspflichtgrenze vorgibt. Erst wenn diese Prämisse erfüllt ist, dürfen sie zurück in die GKV wechseln. Verdienen sie in den Folgejahren wieder mehr, dürfen die Versicherten auf Wunsch als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse bleiben.
  • Selbstständige hingegen haben es in diesem Punkt deutlich schwerer. Die Wahl der Krankenkasse hängt bei Ihnen nicht vom Einkommen ab. Möchte ein Versicherungsnehmer von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche wechseln, muss er einen festen Job vorweisen können.

Die Festanstellung muss zudem die berufliche Hauptbeschäftigung und sozialversicherungspflichtig sein. Andernfalls ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich.

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