Die Krankenzusatzversicherung ist, wie ihr Name schon sagt, eine zusätzliche Absicherung zu Ihrer Vollversicherung. Sie wird abgeschlossen, um zusätzliche oder bessere Leistungen im Rahmen medizinischer Behandlung zu erhalten.

Da private Krankenversicherungen bereits sehr viele Leistungen vollständig übernehmen, wird die Krankenzusatzversicherung häufig im Rahmen einer gesetzlichen Hauptversicherung abgeschlossen.

Eine Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, da diese in einigen Fällen Lücken aufweisen kann. Vor allem in den Bereichen stationäre Behandlung, Zahnersatz, Augen-Problematiken und Tagegelder sollten Sie sich nicht ausschließlich auf den Basis-Versicherungsschutz verlassen, da im Schadenfall horrende Kosten auf sie zukommen können.

Private Krankenzusatzversicherungen sind ausgesprochen günstig und bieten Ihnen wertvolle Leistungen in verschiedensten Bereichen, die Sie individuell wählen können.

Im Folgenden werden die sinnvollsten und beliebtesten Zusatzversicherungen als Personenversicherung aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Vorteile beleuchtet:

1. Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch eine zahnärztliche Standardversorgung. Zahnersatz, Brücken, Füllungen und Inlays verursachen hohe Kosten, die Sie auch im Falle einer diagnostizierten Notwendigkeit selbst tragen müssen.

  • Möchten Sie sich beispielsweise hochwertigere Kunststofffüllungen oder Inlays anstatt einer Standard-Amalgamfüllung einsetzen, kommen mindestens 600 Euro Eigenkosten auf Sie zu.
  • Die Krankenkassen beteiligen sich mit ca. 40-60 Euro.
  • Entscheiden Sie sich im Rahmen des notwendigen Zahnersatzes für eine Implantat-Versorgung, betragen die Kosten hierfür etwa 2700 Euro.
  • Anhand der neuen Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) zahlen die Krankenkassen nur einen Beitrag von etwa 290 Euro, den Rest müssen Sie als Patient aus eigener Tasche zahlen.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lässt sich diese finanzielle Lücke günstig schließen.

Die wichtigsten Vorteile einer solchen Zahnzusatzversicherung sind hohe Kostenerstattungen bei Inlays, Kronen und diversen anderen Zahnersatz-Maßnahmen und kieferorthopädischen Eingriffe sowie individuelle und bedarfsgerechte Tarife, die Sie selbst auswählen können. Zumeist können Sie sich beim Versicherer zwischen drei Stufen des Zahn-Schutzes entscheiden, die Sie jeweils für Kosten in aufsteigender Höhe absichern.

2. Stationäre Zusatzversicherung

Gesetzlich versicherte Patienten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben kaum Wahlmöglichkeiten, was ihren Stationsaufenthalt betrifft. Zumeist müssen Sie sich mit dem Krankenhaus begnügen, das ein freies Bett auf der entsprechenden Station zur Verfügung hat oder das sich im Notfall in kürzester Entfernung befindet.

Hinzu kommen außerdem Schlafprobleme durch störende Zimmer-Nachbarn. Eine freie Arztwahl bleibt für gesetzlich versicherte Patienten in den meisten Fällen ebenfalls ein Wunschtraum. Wer jedoch beispielsweise vom Chef-Arzt operiert oder in einem Einzelzimmer mit Privatsphäre genesen möchte, sollte sich mit dem Gedanken tragen, eine stationäre Zusatzversicherung abzuschließen.

Die Vorteile einer solchen Versicherung liegen dabei klar auf der Hand:

  1. Sie haben freie Krankenhauswahl,
  2. werden auf Wunsch vom Chef-Arzt behandelt und
  3. können ihren Stationsaufenthalt ruhig und entspannt im Ein- oder Zweibettzimmer verbringen.

Kurzum: Mit einer Privaten Zusatzversicherung für stationäre Leistungen können Sie sich im Krankenhaus ganz als Privatpatient fühlen und werden auch dementsprechend behandelt.

3. Krankentagegeld-Versicherung

Es kann jedem passieren: Sie haben einen Unfall oder erkranken schwer, sodass sie viele Wochen oder gar Monate oder Jahre nicht in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen (Vgl. auch Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine Krankentagegeld-Versicherung hilft Ihnen, die finanzielle Lücke durch fehlendes Einkommen zu schließen.

Das Krankentagegeld ist dabei deutlich vom Krankengeld abzugrenzen.

  • Das Krankengeld ist in Deutschland eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.
  • Nach einer gesetzlichen Regelung fällt jedoch die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers bei längerer Krankheit weg. In einigen Fällen müssen Sie ganz, in anderen nur zum Teil auf Ihr Gehalt verzichten.

Da das Einkommen in den meisten Fällen die Existenz sichert, ist es von großer Bedeutung, selbiges entsprechend abzusichern. Eine Krankentagegeld-Versicherung garantiert im Falle einer längeren Krankheit oder stationären Behandlung einen festen Tagessatz, der Ihnen ausgezahlt wird.

Die Tarife sind dabei individuell anpassbar und lassen sich auf jede berufliche Situation maßen, egal ob Angestellter, Beamter oder Selbstständiger. Ebenso können zusätzliche Optionen für Reha- oder Kur-Tagegelder abgeschlossen werden.

4. Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhaustagegeld unterstützt Sie finanziell, wenn Sie sich in stationäre Behandlung begeben müssen. Für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, wird Ihnen ein fester, einkommenssteuerfreier Tagessatz ausgezahlt.

Dieser kann helfen, die hohen Zusatzkosten, die Ihnen durch die Behandlung entstehen, aufzufangen. Aus diesem Grund ist eine Krankenhaustagegeld-Versicherung durchaus ratsam, zumal sie schon für sehr niedrige monatliche Raten zu bekommen ist.

Zusatzkosten während eines Krankenhausaufenthaltes können beispielsweise dadurch entstehen,

  • dass sie während ihrer Abwesenheit eine Haushaltshilfe engagieren müssen oder
  • durch die Tatsache, dass Ihre Familie Sie vermutlich so oft wie möglich besuchen möchte, wodurch Reisekosten entstehen.
  • Auch eine besondere Verpflegung im Krankenhaus schlägt finanziell zu Buche.

Über das Geld, das Sie für jeden Tag im Krankenhaus bekommen, können Sie frei verfügen, ein Nachweis über die Verwendung ist nicht notwendig.

5. Augenversicherung

Das Geschenk des Sehens ist unbezahlbar. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur marginal an den Kosten für diverse Augen-Vorsorgeuntersuchungen. Auch Brillen sind in den Tarifen nicht enthalten, sodass sie in regelmäßigen Zeitabständen relativ hohe Zahlungen für ein neues Gestell oder zumindest neue Gläser berappen müssen.

Ein Augenschutz im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen beispielsweise einen jährlichen Zuschuss für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Darüber hinaus werden diverse Sehhilfen wie

  • Kontaktlinsen,
  • Brillen und
  • Sonnenbrille bezuschusst, und zwar ganz unabhängig von einer Dioptrienveränderung.

Eine Laser-Operation zur Sehschärfe-Korrektur wird außerdem in hohem Maße finanziell von der Versicherung unterstützt. Sollten Sie durch einen Unfall erblinden, kommen die Versicherer für Umbaumaßnahmen, Schulungen oder diverse andere Hilfsmittel auf.

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