Die Sterbeversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung. Bei einem Todesfall in der Familie werden in der Regel die Angehörigen aufgefordert, die beträchtlichen Kosten für die Bestattung zu übernehmen.

Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung sichert Angehörige vor den Kosten einer Beerdigung

Durch die Aufhebung des gesetzlichen Sterbegeldes ist die günstige Sterbeversicherungen ein wichtiger Bestandteil der privaten Vorsorge.

Bei einem Todesfall werden meist die nächsten Angehörigen für die Bestattungskosten herangezogen. Doch was passiert, wenn hierfür innerhalb der Familie keine Rücklagen gebildet wurden?

Die finanzielle Situation der Hinterbliebenen kann schnell auf diese Weise in eine gewisse Schieflage geraten.

Wird im Vorfeld die Sterbegeldversicherung abgeschlossen, werden besagte Kosten komplett abgedeckt und häufig bleibt den Hinterbliebenen sogar noch ein Extrabetrag übrig. Die Familie ist dadurch entlastet und läuft nicht Gefahr, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Wie teuer ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbeversicherung, die Kosten in Höhe von 3000 Euro absichert, gibt es je nach Eintrittsalter und Tarif schon für unter 10€ im Monat. Ein Beispiel für eine günstige Sterbekasse ist die SOLIDAR Sterbegeldversicherung.

Wie sich Ihr individueller Beitrag für eine Sterbegeldversicherungen zusammensetzt, können sie häufig bereits über Online-Tarifrechner ermitteln. Entscheiden Sie sich für eines dieser Produkte, sollten die Bestattungskosten gänzlich abgedeckt sein und den Hinterbliebenen in der Regel ein weiterer Vorsorgebetrag übrig bleibt.

Berücksichtigen Sie bei der Tarifauswahl folgende Fragestellungen:

  • Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung notwendig?
  • ist eine Wartezeit vorgesehen?
  • zahlt die Versicherung bei Suizid?
  • garantierte Zinsen ausgewiesen?

    Alle Infos per E-Mail: Beratung, Angebote sowie Änderungen bei Versicherungen.



    Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf in unserer Datenschutzerklärung.

    Sollten sich weitere Fragestellungen hinsichtlich der einzelnen Leistungen und Beiträge ergeben, nutzen Sie hierfür die meist kostenfreien Service-Nummern für Beratungsleistungen.

    Sozialämter müssen Bestattungsvorsorge verschonen

    Wer Leistungen beim Sozialamt beantragt, darf nicht grundsätzlich gezwungen werden, seine finanzielle Bestattungsvorsorge aufzulösen. Zweckgebundene Beträge von bis zu 7.000 Euro sind vor dem Zugriff der Ämter geschützt. In der Praxis wird dies jedoch zu selten berücksichtigt.

    Immer wieder drängen Sozialämter, bestehende Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge aufzulösen, wenn Betroffene Hilfe beantragen, etwa für Pflegekosten. Vorher könne kein Geld gezahlt werden. Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge muss jedoch nach verschiedenen Gerichtsurteilen verschont werden.

    Wie hoch ist das Schonvermögen?

    Je nach örtlichen Bestattungskosten sind bis zu 7.000 Euro oder in Ausnahmefällen sogar mehr geschützt. Dies gilt zusätzlich zum allgemeinen Schonbetrag der Betroffenen ohnehin zusteht (Vgl.: rechtlicher Hintergrund zum Schonvermögen).

    Es lohne sich, Widerspruch gegen falsche Bescheide von Sozialämtern zu einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.

    Was bedeutet zweckgebundene Versicherungen?

    Als zweckgebunden gelten Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge mit Bestattern, weil die Gerichte hier kein bzw. ein geringeres Risiko sehen, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte.

    Bestattungsvorsorge mit Sparbuch sinnvoll?

    Andere Formen der Bestattungsvorsorge, wie zum Beispiel ein einfaches Sparbuch, müssen bei Bedürftigkeit hingegen aufgelöst werden, bevor das Sozialamt Hilfen zum Lebensunterhalt zahlt.
    Des Weiteren ist die Vorsorge für die Grabpflege ebenso geschützt, wenn sie zweckgebunden vorliegt.

    Mit einer Versicherung, die die Bestattungskosten übernimmt, nehmen sie das Wohl ihrer Familie in die eigene Hand – auch über den Tod hinaus.

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